FÖRDERMITTEL FÜR PROZESSWÄRME

©April 2021

Wir freuen uns verkünden zu dürfen, dass die BAFA unsere KWK-Systeme ClinX in Ihr Förderprogramm aufgenommen hat. Im Modul 2 der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus Biomasse-Anlagen gefördert.

Fördermittel-Prozesswärme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Januar 2020 das Programm „Fördermittel für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ angepasst. Es werden nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, staatlich gefördert – und dass bis zu 55 % der förderbaren Investitionskosten. Neu ist zudem auch das erweiterte Brennstoffspektrum: So sind Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe wie Holz aus der Landschaftspflege oder Altholz AI/AII nutzen, ebenfalls zulässig und förderfähig. ClinX erfüllt die strengen Kriterien des BAFA-Programms.

FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN?

  • nur KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Energiebereitstellung mit Fokus auf Prozesswärme à mehr als 50 % der bereitgestellten Energie (thermisch und elektrisch) muss in Form von Wärme für Prozesse oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden
  • Energie muss überwiegend eigenverbraucht werden
  • keine Einspeisevergütung (EEG, KWKG möglich)
  • die gesamten Investitionskosten für die KWK-Anlage sind förderfähig (hiervon ausgenommen sind Kosten für die Peripherie der stromerzeugenden Komponenten der Anlage)

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe

ALS NEBENKOSTEN FÖRDERFÄHIGEN AUSGABEN ZÄHLEN BSPW. KOSTEN FÜR:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten

NICHT FÖRDERFÄHIG SIND:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger und/oder KWK-Anlagen
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?

Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten. Profitieren auch Sie von dem Programm. Unsere Experten beraten Sie gern. Zusätzliche Informationen finden Sie weiterhin auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle >

SIE MÖCHTEN MEHR ÜBER UNS ERFAHREN? KONTAKTIEREN SIE UNS!

zum Kontaktformular

.

(function(w,d,u){ var s=d.createElement('script');s.async=true;s.src=u+'?'+(Date.now()/180000|0); var h=d.getElementsByTagName('script')[0];h.parentNode.insertBefore(s,h); })(window,document,'https://bitrix.mgt.zone/upload/crm/form/loader_6_j9dhje.js');
Kontaktaufnahme via Telefon oder Web

..

(function(w,d,u){ var s=d.createElement('script');s.async=true;s.src=u+'?'+(Date.now()/180000|0); var h=d.getElementsByTagName('script')[0];h.parentNode.insertBefore(s,h); })(window,document,'https://bitrix.mgt.zone/upload/crm/form/loader_33_nhezsu.js');